Corona: die Regeln

Ab Juni 2021: 

Unter Einhaltung der Abstandsregeln im Öffentlichen Raum dürfen wir uneingeschränkt trainieren. Und natürlich müssen wir uns an die Corona-Regeln BW halten wie das generelle Tragen von Masken in Läden, S-Bahnen usw.

 

Ab 24.11.2021:

Die Auflagen im öffentlichen Raum, explizit in geschlossenen Räumen, wurden verschärft!

Durch die zum Teil schnellen Änderungen sei verwiesen auf die FAQ Seite des Landes Baden-Württemberg.

 

Für das Hundetraining draußen gilt: 1,5 m Abstand. Wir haben für die Hundeschule von jeher 2 m festgelegt. Darunter ist das Tragen einer FFP2-Maske nötig! Sollte eine Übung dies verlangen, wird vor Unterrichtsbeginn darauf hingewiesen. 

 

Bitte beachten Sie unser Hygienekonzept (am Ende dieser Seite, kursiv). Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

 

Seit 2022:

Hundetraining ist wieder uneingeschränkt möglich

 

 

 

Große Sorgen bereitet mir nach wie vor der illegale Welpenhandel. Als Trainer, aber vor allem als Züchter meine eindringliche Bitte: unterstützen Sie NICHT die Welpenproduktion aus dem Ausland! Ein ganz anderes Thema sind kontrolliert ausgeführte Tierschutzhunde. Umfassende Informationen finden Sie beim Clicken auf das nachstehende Foto und HIER

Ab 11. Januar 2021:

Hundeschulen in Baden-Württemberg sind nicht im vollen Umfang von den Ausgangsbeschränkungen betroffen, da sie als Dienstleister gelten. Sie unterliegen jedoch den Regelungen aus § 10 der Corona-Verordnung des Landes BW und die AHA+L-Regel. Außerdem müssen die in §4 beschriebenen Hygienerichtlinien erfüllt und die Daten der Teilnehmer müssen nach §4 erfaßt werden. Außerdem gelten insbesondere die §§ 7 und 8 (Teilnahme/ Betretungsverbot bzw. Arbeitsschutzanforderungen).

 

Im öffentlichen Raum sind die Trainer von Hundeschulen aufgefordert, die Gruppenstärke gering zu halten und sich den Umgebungsverhältnissen entsprechend adäquat zu verhalten. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist vorgeschrieben. 

 

Auf einem weitläufigen Trainingsplatz im Freien dürfen sich einzelne Gruppen nicht mischen. Die Teilnehmerstärke ist abhängig von der qm-Größe des Platzes. Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln (bei uns sind das 2 m!). Jeder Betrieb hat ein Hygienekonzept zu erarbeiten (s. pdf unten).

 

Das Training in geschlossenen oder halboffenen Hundesporthallen, Reithallen, Scheunen oder ähnl. ist untersagt.

 

 

Land Baden-Württemberg: FAQs 

Land BW: aktuelle Corona-VO

 

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Es gelten die allgemeinen Hygienerichtlinien der Corona-Verordnung. Alle Personen haben einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten! Auf dem Trainingsplatz besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund/Nasenschutzes. NUR wenn für eine Übung der Abstand nicht gewährleistet ist, müssen die Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Welpengruppen werden vom Trainer mit einer FFP2-Maske aufgrund ihrer besonderen Erfordernisse unterrichtet. Situationsbedingt mitunter auch in den Juniorgruppen.

 

Aufgrund der ernstzunehmenden COVID-Situation haben wir die Teilnehmerzahl in den einzelnen Gruppen reduziert! Wir bitten um Ihr Verständnis, daß wir nicht für jede Anfrage einen Platz bestätigen können. 

WICHTIG! Trainingsregeln / Hygienerichtlinien unserer Hundeschule:

2020_12_12_Verhaltensetikette_Obipfoten.
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*** Von Zeit zu Zeit bieten wir einmalig halbtägige Seminare an in der wichtigen Sozialisierungsphase von Welpen und Junioren. Weitere Infos: click für Welpen oder Junioren. Die Teilnahme ist unabhängig

von dem wöchentlichen Kurs ***