Nach § 11 des Tierschutzgesetz vom 07.08.2013 benötigen Hundetrainer, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten, ab 1.8.2014 eine Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. Damit wurde auf das vielfältig vorhandene Angebot an „Hundetrainern“ mit oder ohne Qualifikation reagiert und somit ein Mindeststandard an Tierschutz gewährleistet. Die Prüfung soll sicherstellen, dass Hundetrainer in der Lage sind, Hund-Halter-Gespanne professionell, sachkundig und tierschutzgerecht auszubilden.

 

 

 

 

Themenbereiche für schriftliche Prüfung und Fachgespräch

 

1)      Verhaltensbiologische (ethologische) Grundlagen des Hundeverhaltens, insbesondere

 §  Individualentwicklung (Ontogenese)

 §  Spielverhalten

 §  Aggressionsverhalten

 §  Jagdverhalten

 §  Soziale Organisation

 §  Fortpflanzungsverhalten

 §  Funktionskreise deskategorisierten Verhaltens

 

 2)      Lernverhalten, insbesondere

 §  Lernformen

 §  Klassische Konditionierung

 §  Operante / instrumentelle Konditionierung

 §  Lerntheorie

 §  Formales, soziales Lernen

 

 3)      Kommunikation, insbesondere

o   Ausdrucksverhalten des Hundes

 o   Andere Kommunikationsformen des Hundes

 o   Hund-Mensch-Kommunikation

 o   Mensch-Hund-Kommunikation

 o   Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter

 

 4)      Zucht, Haltung, Ernährung des Hundes

 

5)      Anatomie des Hundes, insbesondere Abweichungen erkennen

 

6)      Domestikation, insbesondere

O Domestikationsbedingte Veränderungen

 O Rassespezifisches Verhalten

 

7)      Tiergesundheit / Erste Hilfe, insbesondere

 O  Rassespezifische Erkrankungen

 O Parasiten

 O Notfallmaßnahmen

 

 8)      Recht

o   Insbesondere Tierschutzgesetz / Hundehaltungsverordnung

 o   Zucht

 o   Haltung

 

9)      Ausbildung, Training

           O Hundegesetze, -verordnungen

 

Praktische Prüfung § 11 Sachkundenachweis für Hundeausbilder

 

1)    Analysierung Hundeverhalten in drei verschiedenen Videosequenzen

 

2)    Schriftliche Ausarbeitung eines Trainingsplans (Thema wird gelost und ist dem Prüfling vorher nicht bekannt). Darstellung des Trainingsplans bzw. den Aufbau der einzelnen Trainingseinheiten vor dem Prüfungsgremium und Beantwortung evtl. aufkommender Fragen.

 

3)    Praktischer Gruppenunterricht über 30 Min. von drei Hund-Halter-Teams, die dem Prüfling nicht bekannt sind. Thema/ Übungen entsprechend dem Trainingsplan.

 

 

 

Bericht Hundetrainerprüfung
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