Bericht über unsere 1. Hundeführerscheinprüfung 10/2012 in der Südwest Presse
HFS_SWP_10_12.pdf
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Bericht über unsere 1. Dummyprüfung 10/2016
Bericht_Pruefung_2016.pdf
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Baden-Württemberg ist DAS Bundesland mit den wenigsten Einschränkungen. Damit dies so bleibt, sollte bzw. muß sich jeder Hundehalter an gewisse Grundregeln halten, wenn er mit seinem Hund das Haus verlässt:

Geländeetikette - Spazierengehen mit Hund
Geländeetikette.pdf
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Gefährdung Dritter:

* Hund rennt auf einen fremden Menschen zu, der sich bedroht fühlt

* Hund springt fremden Menschen an 

Rechtslage? Von Amts wegen verordnete Leinenpflicht nach Anzeige!

Rechtsprechung - Anspringen
Anspringen_Rechtslage_DerHund3_14_Roundm
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Hundekot verantwortlich für Rinderaborte? Artikel über wissenschaftlich gesicherte Ergebnisse des VDH (Verein des deutschen Hundewesens) 

Hundekot und Kühe
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Immer noch aktuell und weit verbreitet im Alb-Donau-Kreis: 

 

Staupe

 

In den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu Staupe bei Füchsen. Auch Hunde können sich anstecken.

 

Die Staupe ist eine fieberhafte, meist akut verlaufende Infektionskrankheit mit vier möglichen Krankheitsbildern: Am häufigsten sind Erkrankungen des Atmungstraktes mit eitriger Nasenentzündung, Mandelentzündung und Husten als Folge einer Lungenentzündung bzw. Bronchitis - sowie Augen- und Nasenausfluss. Weiter gibt es eine Magen-/Darmform der Staupe, bei der Erbrechen, Darmentzündung und Durchfall auftreten. Bei der Hautform kommt es zu Rötungen, Bläschen und Pusteln am Unterbauch sowie an den Schenkel- und Ohreninnenflächen. Die meist chronische, nervale Form ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Symptomen wie Muskelzittern, Bewegungsstörungen, Zittern, epileptische Anfälle, Zwangsbewegungen, Lähmungen und Wesensveränderungen.

 

Durch die Beeinträchtigung des Immunsystems kann es auch zu

gehäuftem Auftreten von Räude bei Füchsen kommen.

 

Die Staupeerkrankung wird durch Viren übertragen, die für den Menschen nicht gefährlich sind. Empfängliche Arten sind, neben dem Fuchs, der Hund und Wildtiere wie beispielsweise Dachs, Marder, Iltis und Wiesel. Die Übertragung der Staupe erfolgt teils durch Direktkontakt mit dem Nasen- und Augensekret erkrankter Tiere Belecken, Tröpfcheninfektion) oder indirekt über Futter, Wasser oder Gegenstände, die mit Sekreten oder Ausscheidungen erkrankter Tiere verunreinigt sind. Bei beiden Möglichkeiten spielt die Übertragung vom Alttier auf die deutlich empfänglicheren Jungen eine große Rolle. Bei Füchsen ist die Infektionsgefahr durch das enge Zusammenleben im Bau besonders hoch. Das Staupevirus ist gegenüber tiefen Temperaturen relativ widerstandsfähig. 

 

Wirksamer Schutz durch Impfung

 

Hunde können wirksam vor der Staupe durch Impfungen geschützt

werden. Nach der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren (Ständige Impfkommission Veterinär) sind hierzu eine Grundimmunisierung,

bestehend aus drei Impfungen im Welpenalter (mit 8, 12 und 16 Lebenswochen), einer Impfung mit 15 Monaten und danach dann Wiederholungsimpfungen mindestens alle drei Jahre notwendig.

Bislang ungeimpfte Tiere in einem höheren Alter erhalten für die

Grundimmunisierung eine zweimalige Impfung im Abstand von

drei bis vier Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach

einem Jahr. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.

 

 

Die Verwendung von Elektroreizgeräten in der Hundeausbildung ist in Deutschland grundsätzlich verboten und kann mit einer Geldbuße bis zu 25 Tsd Euro geahndet werden! 

 

LEIDER ist jedoch der Besitz und Erwerb dieser Geräte erlaubt. Und auch das Verleihen durch Trainer an Hundebesitzer! Aufgrund dieses Schwachsinns werden immmer noch viele "Teletacks" von planlosen Menschen verwendet! Ein Hund sollte nicht ausschließlich durch irgendwelche "Hilfsmittel" erzogen werden sondern durch SIE!

 

Bequeme Trainer, die Wert auf eine schnelle temporäre "Lösung" legen bedienen sich solcher tierschutzwidriger Hilfsmittel wie Strom, Stachel- oder Schnurhalsbänder! Ein zeitintensiver Ausbildungsplan für Hund und Besitzer wäre hier sinnvoller; leider gibt es aber auch "bequeme" Hundehalter... 

 

s. u. a. § 3 Nummer 5 & 11 Tierschutzgesetz